2. Neue oder geänderte IFRS Standards, Änderungen und Interpretationen
Gewisse IFRS Standards und Interpretationen wurden revidiert oder neu eingeführt, davon ist der folgende relevant für die Gruppe:
IFRS 16 Leasingverhältnisse: Der neue Standard ersetzt die bestehenden Vorgaben in IAS 17 und IFRIC 4. Er verpflichtet den Leasingnehmer, alle Leasingverhältnisse sowie die damit verbundenen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz abzubilden. Für jedes Leasingverhältnis muss ein Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht für diesen Vermögenswert während der Vertragsdauer, und eine Leasingverbindlichkeit, welche den zukünftigen Leasingraten entspricht, abgebildet werden. Optional können kurzfristige Leasingverhältnisse (maximale Vertragslaufzeit 12 Monate) und Leasingverhältnisse für geringwerte Güter davon ausgenommen werden. Für alle nicht ausgenommenen Leasingverhältnisse müssen die Abschreibungen auf den Vermögenswerten aus Nutzungsrechten und die Zinsen auf den Leasingverbindlichkeiten in der Erfolgsrechnung dargestellt werden.
Die Gruppe hat den Standard mit der Modified Restrospective Method eingeführt. Für Leasingverhältnisse geringwertiger Güter und kurzfristige Leasingverhältnisse wurde IFRS 16 nicht angewendet. Leasingzahlungen für solche Verträge werden weiterhin im übrigen Betriebsaufwand erfasst. Leasingverträge mit einem Vertragsende spätestens 12 Monate nach dem 1. Januar 2019 werden nicht als Leasingverhältnisse nach IFRS 16 betrachtet und wie kurzfristige Leasingverhältnisse behandelt. Die Gruppe hat auch die praktische Vereinfachung genutzt, bestehende Leasingverträge nach IAS 17 nicht neu zu beurteilen. Unter IFRS 16 werden Zahlungen von Leasingverbindlichkeiten als Geldabfluss aus Finanzierungstätigkeit dargestellt. Precious Woods tritt weder als Leasinggeber auf noch bestehen Untermietverhältnisse in der Gruppe. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz für Leasingverbindlichkeiten, welche erstmals per 1. Januar 2019 abgebildet wurden, beträgt 7.6 %.
Die Überleitung zur Eröffnungsbilanz der Leasingverbindlichkeiten per 1. Januar 2019 ist wie folgt:
in Tausend EUR | 1. Januar 2019 | |
---|---|---|
Mindestleasingzahlungen aus operativen Leasingverhältnissen per 31. Dezember 2018 | 584 | |
Ausnahmen vom Bilanzierungsgrundsatz | ||
für kurzfristige Leasingverhältnisse | 334 | |
für Leasingverhältnisse geringwertiger Güter | 3 | |
Effekt aus der Diskontierung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz per 1. Januar 2019 | 38 | |
Zusätzliche Leasingverbindlichkeiten aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 per 1. Januar 2019 | 209 | |
Verbindlichkeiten aus Finanzleasingvereinbarungen per 31. Dezember 2018 | 1 900 | |
Total Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen per 1. Januar 2019 | 2 109 |