2. Erstmalig anzuwendende IFRS-Standards
IFRS 9 Finanzinstrumente: Der neue Standard ersetzt IAS 39 und ändert die Klassifizierung und Bemessungsanforderungen von finanziellen Vermögenswerten, Finanzverbindlichkeiten und die Regeln für Hedge Accounting. Die Klassifizierung folgt dem für finanzielle Vermögenswerte angewendeten Geschäftsmodell sowie den zugehörigen Zahlungsströmen dieser finanziellen Vermögenswerte und unterscheidet folgende Kategorien: zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Es wurden grundsätzlich keine finanziellen Vermögenswerte in andere Kategorien umgegliedert. Da IFRS 9 die Kategorie zur Veräusserung verfügbare Vermögenswerte eliminierte, wurden die finanziellen Vermögenswerte, welche unter IAS 39 in dieser Kategorie gehalten worden waren, der Kategorie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis zugewiesen. Die Effekte aus dieser Umstellung waren unwesentlich. Auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Gruppe das neue Wertminderungsmodell (expected loss model) mittels vereinfachtem Ansatz an. Auch diese Umstellung hatte keine wesentlichen Auswirkungen. Da die Gruppe keine finanziellen Verbindlichkeiten hat, welche erfolgswirksam zum Fair Value ausgewiesen werden, war die Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten nicht betroffen.
IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden: Der neue Standard ersetzt IAS 18 sowie IAS 11 und damit verbundene Interpretationen und etabliert ein Fünf-Stufen-Modell für die Umsatzerfassung aus Verträgen mit Kunden. Das Modell spezifiziert, dass Umsatzerlöse dann erfasst werden sollen, wenn eine Gesellschaft die Verfügungsmacht über die Waren oder Dienstleistungen an einen Kunden transferiert, und zu dem Betrag, welchen die Gesellschaft zu erhalten erwartet. Abhängig davon, ob gewisse Kriterien eingehalten werden, sind Umsatzerlöse wie folgt zu erfassen: über einen Zeitraum hinweg oder zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Gruppe erfasst die Umsatzerlöse aus den Holzverkäufen wie auch aus dem Handelsgeschäft zu einem bestimmten Zeitpunkt, daher waren keine Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 zu verzeichnen. Der Standard wurde mit dem Modified Restrospective Approch eingeführt.