8. Revisionsstelle
Die Generalversammlung wählt als Revisionsstelle für ein Jahr ein externes Revisionsunternehmen, das die vom Gesetz geforderte Unabhängigkeit und die entsprechenden Qualifikationen besitzt. Ablauf und Gegenstand der Prüfung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ab dem Berichtsjahr 2023 nimmt KPMG AG, Zug, die Aufgabe des Konzernrechnungsprüfers wahr. Die Revisionshonorare von KPMG und EY Gabon für die Prüfung der PW Holding, des Konzerns und der von ihnen revidierten Gesellschaften weltweit betrug im Jahr 2025 EUR 318 768 (2024: EUR 301 370). Die Effizienz und Effektivität der externen Revision werden vom Verwaltungsrat überwacht. Detaillierte Angaben dazu finden sich im Organisationsreglement, das auf der Website eingesehen werden kann (›Investor Relations ›Corporate Governance).