1. Darstellungs- und generelle Buchführungsgrundsätze
Darstellungsgrundsätze
Die Precious Woods Group (im Folgenden «Precious Woods» oder «Gruppe») gehört weltweit zu den grösseren Unternehmen im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung von Tropenwäldern. Die Muttergesellschaft, Precious Woods Holding AG hat ihren eingetragenen Firmensitz in Zug. Die Tochtergesellschaften der Gruppe sind in Brasilien, Gabun, auf den Britischen Jungferninseln, in den Niederlanden und in Luxemburg ansässig und unterstehen den Rechtssystemen der betreffenden Staaten.
Die konsolidierte Jahresrechnung der Precious Woods Gruppe wurde auf Basis der historischen Kosten, mit Ausnahme von Leasing, biologischen Vermögenswerten und Land erstellt; in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben.
Die konsolidierte Jahresrechnung ist in Euros dargestellt, da die Umsätze, Erträge und Geldflüsse der Gruppe grundsätzlich in Euro abgewickelt werden. Alle Werte werden auf die nächsten Tausend (in Tausend EUR) gerundet, ausser wenn anders erwähnt. Die funktionale Währung der Muttergesellschaft Precious Woods Holding AG ist Schweizer Franken.
Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen geringfügige Abweichungen ergeben. Alle Verhältnisangaben und Varianzen werden unter Zuhilfenahme des Basisbetrags, nicht des gerundeten Betrags berechnet.
Änderung des Konsolidierungskreises im 2020
Im Jahr 2020 gab es eine Änderung des Konsolidierungskreises:
- Precious Woods Tropical Gabon Industrie S.A., die für die Precious Woods Gruppe das Furniergeschäft in Gabun durchführte, schloss eine Vereinbarung mit einem Partnerbetrieb, der zu 100 % der Arbor-Gruppe, Frankreich, gehört, um von Skaleneffekten zu profitieren. Precious Woods Tropical Gabon Industrie S.A. erwarb 49 % der Aktien und Stimmrechte an Placage Déroule du Gabon S.A. durch Einbringung von Nettovermögen. Die Transaktion fand am 1. Oktober 2020 statt. Gleichzeitig wurde Placage Déroule du Gabon S.A. in Compagnie des Placages de la Lowé S.A. umbenannt.
- Biologische Vermögenswerte (siehe Anmerkung 11),
- Leasing und Nutzungsrechte (siehe Anmerkung 21),
- Latente Steuerguthaben (siehe Anmerkung 28),
- Landtitel in Brasilien (siehe Anmerkung 10),
- Rückstellungen (siehe Anmerkung 26) und
- Eventualverbindlichkeiten (siehe Anmerkung 27) und
- Leistungen an Arbeitnehmer (siehe Anmerkung 29).
- IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs Diese Änderung hatte keine Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung.
- Reform der Referenzzinssätze Diese Änderungen in IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 hatten keine Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung.
- Definition von «wesentlich» Diese Änderungen in IAS 1 und IAS 8 wurden bei der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung berücksichtigt.
- IFRS 16 Mietzugeständnisse im Zusammenhang mit Covid-19 Diese Änderung wurden bei der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung berücksichtigt.
Wesentliche Beurteilungen, Einschätzungen und Annahmen
Die Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung erfordert vom Management, Annahmen und Schätzungen zu machen, welche die rapportierten Aktiven und Passiven und die rapportierten Gewinne und Verluste für die Berichtsperiode betreffen. Die daraus resultierenden buchhalterischen Schätzungen werden naturgemäss selten gleich sein wie die tatsächlichen Ergebnisse.
Schätzungen und Annahmen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnungen haben können, betreffen vorwiegend
Auswirkungen aufgrund der Covid-19 Pandemie
Seit Beginn der Pandemie Anfang 2020 hat Precious Woods diverse Beeinträchtigungen erfahren. Es kam seither zu Verzögerungen mit behördlichen Genehmigungen, zu Auslieferungs- und Beschaffungsproblemen und vereinzelten Produktionseinschränkungen aufgrund von Erkrankungen. Dies führte zu hohen Lagerbeständen und zusätzlicher Bindung von Kapital. Die Verkaufspreise sanken weltweit in unserem Sektor, was den grössten ökonomische Einfluss auf das Ergebnis der Gruppe darstellte. Anfang 2021 begannen die Marktpreise wieder zu steigen, die übrigen Einflüsse und Beeinträchtigungen bleiben vorerst weiterhin bestehen.
Neue und geänderte IFRS Standards, Änderungen und Interpretationen
Gewisse IFRS und Interpretationen wurden revidiert oder neu eingeführt. Für die Gruppe relevant sind,
wirksam ab oder nach dem 1. Januar 2020:
wirksam ab oder nach dem 1. Juni 2020:
wirksam für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2021:
Die Gruppe erwartet keine Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung von neuen oder geänderten IFRS Standards oder Änderungen, welche am oder nach dem 1. Januar 2021 wirksam werden.
Die generellen Buchführungsgrundsätze sind folgende:
a. Währung
Die Buchhaltungen der Tochtergesellschaften werden in der legalen Währung jenes Landes, in dem sie tätig sind und welche ihre funktionale Währung ist, geführt. Fremdwährungstransaktionen werden zu dem am Transaktionstag gültigen Kurs in die funktionale Währung umgerechnet. Fremdwährungsgewinne und -verluste, die durch Fremdwährungstransaktionen und durch Umrechnung der in Fremdwährung bestehenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Jahresendkurs entstehen, werden erfolgswirksam erfasst. Die Währungsumrechnungstabelle ist in Anmerkung 30 enthalten.
Die Jahresrechnungen der Tochtergesellschaften werden von der jeweiligen funktionalen Währung in die Darstellungswährung (EUR) umgerechnet. Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden deshalb zu dem am Bilanzstichtag gültigen Wechselkurs umgerechnet. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus Kapitalveränderungen der Tochtergesellschaften werden direkt im Eigenkapital erfasst. Die Gesamtergebnisrechnung wird zum durchschnittlichen Jahreskurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis verbucht.
b. Wertminderungen von Vermögenswerten
Die Gruppe überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob es Anzeichen für Wertminderungen eines Vermögenswerts gibt. Eine solche Beurteilung erfolgt, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände auf eine mögliche Wertminderung hinweisen. Liegen solche Anzeichen vor, wird der erzielbare Betrag des betroffenen Vermögenswerts ermittelt. Wenn er keine Geldflüsse generiert, die weitgehend von anderen Vermögenswerten unabhängig sind, wird der erzielbare Betrag der kleinsten Gruppe von Vermögenswerten, für die unabhängige Geldflüsse identifiziert werden können, bestimmt. Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Verkaufskosten. Die Wertminderung wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Alle spezifischen Buchführungsgrundsätze sind anschliessend an die entsprechende Anmerkung auf den folgenden Seiten zu finden.