8. Abschreibungen, Amortisationen und Wertberichtigungen
Per 31. Dezember 2020 enthalten diese nebst den normalen Abschreibungen von Sachanlagen auch eine negative Wertberichtigung von übrigen kurzfristigen Forderungen gegenüber Gruppengesellschaften in der Höhe von 0.7 Millionen (2019: CHF 5.0 Millionen, positive Wertberichtigung).