1. Darstellungs- und generelle Buchführungsgrundsätze
Darstellungsgrundsätze
Die Precious Woods Group (im Folgenden “Precious Woods” oder “Gruppe”) gehört weltweit zu den grösseren Unternehmen im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung von Tropenwäldern. Die Muttergesellschaft, Precious Woods Holding AG hat ihren eingetragenen Firmensitz in Zug. Die Tochtergesellschaften der Gruppe sind in Brasilien, Gabun, in den Niederlanden und in Luxemburg ansässig und unterstehen den Rechtssystemen der betreffenden Staaten.
Die konsolidierte Jahresrechnung der Precious Woods Gruppe wurde auf Basis der historischen Kosten, mit Ausnahme von Leasing, biologischen Vermögenswerten und Land erstellt; in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben.
Die konsolidierte Jahresrechnung ist in Euros dargestellt, da die Umsätze, Erträge und Geldflüsse der Gruppe grundsätzlich in Euro abgewickelt werden. Alle Werte werden auf die nächsten Tausend (in Tausend EUR) gerundet, ausser wenn anders erwähnt. Die funktionale Währung der Muttergesellschaft Precious Woods Holding AG ist Schweizer Franken.
Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen geringfügige Abweichungen ergeben. Alle Verhältnisangaben und Varianzen werden unter Zuhilfenahme des Basisbetrags, nicht des gerundeten Betrags berechnet.
Änderung des Konsolidierungskreises im 2022
Im Jahr 2022 gab es keine Änderung des Konsolidierungskreises, im Jahr 2021 gab es hingegen folgendes:
Am 31. Mai 2021 erwarb die MIL Madeiras Preciosas Ltda., die bereits 40 % der BK Energia Itacoatiara Ltda. besass, die verbleibenden 60 % der sich im Umlauf befindlichen Stammaktien und erlangte mit dieser Transaktion 100 % der Anteile an dem erneuerbaren Kraftwerk. BK Energia Itacoatiara Ltda. wurde anschliessend in MIL Energia Renovável Ltda. umbenannt. Das Kraftwerk erzeugt erneuerbare Energie aus Biomasse und erfüllt die Anforderungen des Kyoto-Protokolls und des UNFCCC, was handelbare zertifizierte Emissionsreduktionen ergibt. Durch die Akquisition erwartet die Gruppe, ihr eigenes Wissen über erneuerbare Kraftwerke zu verbessern und auf die Ausweitung des Energiegeschäfts in Kombination mit zusätzlichen Forstaktivitäten vorbereitet zu sein. Die Einzelheiten dieser Akquisition werden in Anmerkung 32 näher erläutert.
Wesentliche Beurteilungen, Einschätzungen und Annahmen
Die Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung erfordert vom Management, Annahmen und Schätzungen zu machen, welche die rapportierten Aktiven und Passiven und die rapportierten Gewinne und Verluste für die Berichtsperiode betreffen. Die daraus resultierenden buchhalterischen Schätzungen werden naturgemäss selten gleich sein wie die tatsächlichen Ergebnisse.
Schätzungen und Annahmen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnungen haben können, betreffen vorwiegend
- Biologische Vermögenswerte (siehe Anmerkung 11),
- Leasing und Nutzungsrechte (siehe Anmerkung 21),
- Latente Steuerguthaben (siehe Anmerkung 28),
- Landtitel in Brasilien (siehe Anmerkung 10),
- Rückstellungen (siehe Anmerkung 26),
- Eventualverbindlichkeiten (siehe Anmerkung 27),
- Leistungen an Arbeitnehmer (siehe Anmerkung 29), und
- Goodwill (siehe Anmerkung 12)
Auswirkungen aufgrund der Covid-19 Pandemie
Glücklicherweise wurde die Produktion durch die Auswirkungen von Covid-19 nur geringfügig beeinträchtigt. Wir verzeichneten nur wenige Krankheitsfälle. Die Arbeit unter verschärften Hygienevorschriften wurde gut angenommen, und wir mussten keine Betriebsstillstände anordnen. Auch den Reiseverkehr konnten wir wieder aufnehmen. Im Jahr 2021 war es vor allem der Mangel an Ressourcen in bestimmten öffentlichen Ämtern, der uns zu schaffen machte und die Arbeit erschwerte. Zum Beispiel bei der Erteilung von Genehmigungen, Erledigung von Zollformalitäten oder anderen Angelegenheiten. Diese Herausforderungen bestanden auch anfangs 2022, normalisierten sich aber im Laufe des Jahres.
Fortführung der Unternehmenstätigkeit – Refinanzierung
Das Unternehmen hat erhebliche Finanzverbindlichkeiten, die innerhalb der nächsten 12 Monate fällig und zahlbar sind, und es gibt keine eindeutigen Anzeichen dafür, dass das Unternehmen in der Lage sein wird, diese Verpflichtungen ohne zusätzliche Finanzierung zu erfüllen. Aufgrund dieser Umstände ist die Liquidität der Gruppe derzeit unter Druck.
Auf der Grundlage des vom Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung erstellten Liquiditätsplans wird erwartet, dass das Unternehmen in den nächsten zwölf Monaten bis zum 31. Dezember 2023 genügend flüssige Mittel erwirtschaftet, um seine Geschäfte zu führen. Der Liquiditätsplan zeigt jedoch, dass das Unternehmen Schwierigkeiten haben wird, seine Verpflichtungen aus der Finanzierungstätigkeit zu erfüllen. Daher überwacht der Verwaltungsrat die Liquiditätslage des Unternehmens genau. Das Unternehmen unternimmt Schritte, um die Unsicherheiten zu beseitigen und seine Liquidität zu verbessern, einschliesslich der Überprüfung seiner Kostenstruktur, der Erschliessung zusätzlicher Finanzierungsquellen und der Suche nach einer Refinanzierung seiner Finanzverbindlichkeiten. Zu den bereits eingeleiteten, aber noch nicht abgeschlossenen Massnahmen gehören:
- Gespräche mit derzeitigen Darlehensgebern, um kurzfristig fällige Darlehen um mindestens weitere 12 Monate zu verlängern,
- Erhöhung des Kapitalbands anlässlich der nächsten Generalversammlung, um künftigen Investoren die Möglichkeit einer Kapitalbeteiligung zu geben,
- Erwägung des Verkaufs von Vermögenswerten (z. B. Grundstücke mit Konzessionsrückmiete),
- Kontaktaufnahme mit potenziellen neuen Investoren
Die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens hängt davon ab, ob es in der Lage ist, einen ausreichenden Cashflow aus der Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften und zusätzliche Finanzmittel zu erhalten, um seinen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Der Verwaltungsrat war bisher nicht in der Lage, ausreichende zusätzliche Finanzmittel zu beschaffen, um die im Jahr 2023 fällig werdenden finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Folglich besteht eine wesentliche Unsicherheit, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufkommen lässt. Sollte das Unternehmen nicht in der Lage sein, diese wesentlichen Unsicherheiten zu beseitigen und seine Liquidität zu sichern, wäre es nicht in der Lage, seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen. In einem solchen Fall müsste der Jahresabschluss auf der Grundlage von Liquidationswerten erstellt werden.
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung gehen davon aus, dass die vorgeschlagenen Massnahmen erfolgreich sein werden und ihre Auswirkungen die Liquidität der Gruppe stärken und ihre finanzielle Stabilität langfristig sichern werden. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung gehen deshalb davon aus, dass die Unternehmensfortführung der Gruppe gegeben ist. Das Unternehmen wird seine Liquiditätslage weiterhin überwachen und bewerten, die notwendigen Massnahmen zur Minderung dieser Risiken ergreifen und die Stakeholder bei Bedarf informieren. Der Verwaltungsrat ist entschlossen, mit der erforderlichen Dringlichkeit zu handeln.
Neue und geänderte IFRS Standards, Änderungen und Interpretationen
Gewisse IFRS und Interpretationen wurden revidiert oder neu eingeführt. Für die Gruppe relevant sind,
wirksam ab oder nach dem 1. Januar 2022:
- IAS 16 Sachanlagen –Diese Änderung hatte keine Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung.
- IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen –Diese Änderung hatte keine Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung.
- Jährliche IFRS Verbesserungen– Diese Änderungen hatte keine Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung.
wirksam am oder nach dem 1. Januar 2023:
- IFRS 17 Versicherungsverträge (neuer Standard) – effektiv am oder nach dem 1. Januar 2023.
- IFRS 16 Lease (Anmerkungen) – effektiv am oder nach dem 1. Januar 2023.
- IAS 1 Darstellung des Abschlusses (eng definierte Anmerkungen) – effektiv am oder nach dem 1. Januar 2023.
- IAS 12 Ertragssteuern (Anmerkungen) – effektiv am oder nach dem 1. Januar 2023.
- IAS 1 Darstellung des Abschlusses (eng definierte Anmerkungen) – effektiv am oder nach dem 1. Januar 2024.
Die generellen Buchführungsgrundsätze sind folgende:
a. Währung
Die Buchhaltungen der Einzelgesellschaften werden in der legalen Währung jenes Landes, in dem sie tätig sind und welche ihre funktionale Währung ist, geführt. Fremdwährungstransaktionen werden zu dem am Transaktionstag gültigen Kurs in die funktionale Währung umgerechnet. Fremdwährungsgewinne und -verluste, die durch Fremdwährungstransaktionen und durch Umrechnung der in Fremdwährung bestehenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Jahresendkurs entstehen, werden erfolgswirksam erfasst. Die Währungsumrechnungstabelle ist in Anmerkung 30 enthalten.
Die Jahresrechnungen der Einzelgesellschaften werden von der jeweiligen funktionalen Währung in die Darstellungswährung (EUR) umgerechnet. Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden deshalb zu dem am Bilanzstichtag gültigen Wechselkurs umgerechnet. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus Kapitalveränderungen der Tochtergesellschaften werden im Eigenkapital erfasst. Die Gesamtergebnisrechnung wird zum durchschnittlichen Jahreskurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis verbucht.
b. Wertminderungen von Vermögenswerten
Die Gruppe überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob es Anzeichen für Wertminderungen eines Vermögenswerts gibt. Eine solche Beurteilung erfolgt, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände auf eine mögliche Wertminderung hinweisen. Liegen solche Anzeichen vor, wird der erzielbare Betrag des betroffenen Vermögenswerts ermittelt. Wenn er keine Geldflüsse generiert, die weitgehend von anderen Vermögenswerten unabhängig sind, wird der erzielbare Betrag der kleinsten Gruppe von Vermögenswerten, für die unabhängige Geldflüsse identifiziert werden können, bestimmt. Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Verkaufskosten. Die Wertminderung wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Alle spezifischen Buchführungsgrundsätze sind anschliessend an die entsprechende Anmerkung auf den folgenden Seiten zu finden.