7. Übrige kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
Per 31. Dezember 2022 beinhalten die kurzfristigen Verbindlichkeiten vier Darlehen von Aktionären in der Höhe von CHF 4.4 Millionen. Die Darlehen werden mit 6 % verzinst. Ebenfalls enthält die Position zwei Darlehen von Aktionären in der Höhe von jeweils EUR 1.0 Millionen (Total CHF 2.2 Millionen) und ein Darlehen von Aktionär in der Höhe von EUR 0.5 Millionen (CHF 0.5 Millionen). Die Darlehen werden zu 4.5 % und 4.0 % verzinst und die vereinbarten Rückzahlungen werden im 2023 bis und mit Dezember 2023 erfolgen. Zusätzlich zu den Darlehen werden die aufgelaufenen, den Aktionären geschuldeten Zinsen in Höhe von CHF 6.1 Millionen als aufgelaufene Zinsaufwendungen gegenüber Beteiligten ausgewiesen.
Fortführung der Unternehmungstätigkeit - Refinanzierung
Das Unternehmen hat erhebliche Finanzverbindlichkeiten, die innerhalb der nächsten 12 Monate fällig und zahlbar sind, und es gibt keine eindeutigen Anzeichen dafür, dass das Unternehmen in der Lage sein wird, diese Verpflichtungen ohne zusätzliche Finanzierung zu erfüllen. Aufgrund dieser Umstände ist die Liquidität der Gruppe derzeit unter Druck.
Auf der Grundlage des vom Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung erstellten Liquiditätsplans wird erwartet, dass das Unternehmen in den nächsten zwölf Monaten bis zum Dezember 2023 genügend flüssige Mittel erwirtschaftet, um seine Geschäfts zu führen. Der Liquiditätsplan zeigt jedoch, dass das Unternehmen Schwierigkeiten haben wird, seine Verpflichtungen aus der Finanzierungstätigkeit zu erfüllen. Daher überwacht der Verwaltungsrat die Liquiditätslage des Unternehmens genau.
Das Unternehmen unternimmt Schritte, um die Unsicherheiten zu beseitigen und seine Liquidität zu verbessern, einschliesslich der Überprüfung seiner Kostenstruktur, der Erschliessung zusätzlicher Finanzierungsquellen und der Suche nach einer Refinanzierung seiner Finanzverbindlichkeiten. Zu den bereits eingeleiteten, aber noch nicht abgeschlossenen Massnahmen gehören:
- Gespräche mit derzeitigen Darlehensgebern, um kurzfristig fällige Darlehen um mindestens weitere 12 Monate zu verlängern,
- Erhöhung des Kapitalbands anlässlich der nächsten Generalversammlung, um künftigen Investoren die Möglichkeit einer Kapitalbeteiligung zu geben,
- Erwägung des Verkaufs von Vermögenswerten (z. B. Grundstücke mit Konzessionsrückmiete),
- Kontaktaufnahme mit potenziellen neuen Investoren
Die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens hängt davon ab, ob es in der Lage ist, einen ausreichenden Cashflow aus der Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften und zusätzliche Finanzmittel zu erhalten, um seinen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Der Verwaltungsrat war bisher nicht in der Lage, ausreichende zusätzliche Finanzmittel zu beschaffen, um die im Jahr 2023 fällig werdenden finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Folglich besteht eine wesentliche Unsicherheit, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufkommen lässt. Sollte das Unternehmen nicht in der Lage sein, diese wesentlichen Unsicherheiten zu beseitigen und seine Liquidität zu sichern, wäre es nicht in der Lage, seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen. In einem solchen Fall müsste der Jahresabschluss auf der Grundlage von Liquidationswerten erstellt werden.
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung gehen davon aus, dass die vorgeschlagenen Massnahmen erfolgreich sein werden und ihre Auswirkungen die Liquidität der Gruppe stärken und ihre finanzielle Stabilität langfristig sichern werden. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung gehen deshalb davon aus, dass die Unternehmensfortführung der Precious Woods Gruppe gegeben ist. Das Unternehmen wird seine Liquiditätslage weiterhin überwachen und bewerten, die notwendigen Massnahmen zur Minderung dieser Risiken ergreifen und die Stakeholder bei Bedarf informieren. Der Verwaltungsrat ist entschlossen, mit der erforderlichen Dringlichkeit zu handeln.