15. Anmerkung: Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
Per 31. Dezember 2022 sind keine Pensionskassenverbindlichkeiten in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten (2021: CHF 0.1 Millionen).
Per 31. Dezember 2022 sind keine Pensionskassenverbindlichkeiten in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten (2021: CHF 0.1 Millionen).