2. Genehmigtes Kapital
Am 27. Mai 2021 bewilligte die Generalversammlung ein genehmigtes Aktienkapital in der Höhe von CHF 1 000 000 (1 000 000 Aktien Nominalwert CHF 1.00) zu schaffen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis allerspätestens 19. Mai 2023 eine Kapitalerhöhung bis zum Höchstwert von CHF 1 000 000 durchzuführen, durch Ausgabe von höchstens 1 000 000 registrierten voll einbezahlten Aktien mit einem Nominalwert von CHF 1.00. Im Jahre 2022 wurde keine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital durchgeführt. Das genehmigte Aktienkapital weist per 31. Dezember 2022 eine Höhe von CHF 1 000 000 (1 000 000 Aktien Nominalwert CHF 1.00) aus.
Mit dem neuen Aktienrecht, welches per 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wird das genehmigte Kapital durch das neue Instrument des Kapitalbandes ersetzt. Nähere Erläuterungen erfolgen mit der Einladung zur Generalversammlung 2023.