1. Darstellungs- und Buchführungsgrundsätze
Darstellungsgrundsätze
Die Precious Woods Group (im Folgenden «Precious Woods» oder «Gruppe») gehört weltweit zu den grösseren Unternehmen im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung von Tropenwäldern. Die Muttergesellschaft, Precious Woods Holding AG hat ihren eingetragenen Firmensitz in Zug. Die Tochtergesellschaften der Gruppe sind in Brasilien, Gabun, auf den Britischen Jungferninseln, in den Niederlanden und in Luxemburg ansässig und unterstehen den Rechtssystemen der betreffenden Staaten.
Die Aktivitäten der Gruppe sind primär in vier operativen Hauptsegmenten, die durch eine Konzernzentrale unterstützt werden, organisiert und dargestellt.
- Nachhaltige Forstwirtschaft in Brasilien: Tätigkeiten im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung von Tropenwäldern und der Verarbeitung von Tropenhölzern in Brasilien.
- Nachhaltige Forstwirtschaft in Gabun: Tätigkeiten im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung von Tropenwäldern und der Verarbeitung von Tropenhölzern in Gabun.
- Trading: Handel mit Holz aus externen Quellen in der Schweiz
- Carbon & Energy: Handel mit Emissionszertifikaten (CERs)
Die konsolidierte Jahresrechnung der Precious Woods Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.
Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen geringfügige Abweichungen ergeben. Alle Verhältnisangaben und Varianzen werden unter Zuhilfenahme des Basisbetrags, nicht des gerundeten Betrags berechnet.
Wesentliche Beurteilungen, Einschätzungen und Annahmen
Die Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung erfordert vom Management, Annahmen und Schätzungen zu machen, welche die rapportierten Aktiven und Passiven und die rapportierten Gewinne und Verluste für die Berichtsperiode betreffen. Die daraus resultierenden buchhalterischen Schätzungen werden naturgemäss selten gleich sein wie die tatsächlichen Ergebnisse.
Schätzungen und Annahmen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnungen haben können, betreffen vorwiegend
- Latente Steuerguthaben (siehe Anmerkung 31),
- Rückstellungen (siehe Anmerkung 13) und
- Landtitel in Brasilien (siehe Anmerkung 6).
Neue und geänderte IFRS Standards, Änderungen und Interpretationen
Gewisse IFRS und Interpretationen wurden revidiert oder neu eingeführt,
wirksam ab oder nach dem 1. Januar 2017:
- IAS 7 Kapitalflussrechnung (Änderungen): Angabeninitiative – Diese Änderungen erfordern zusätzliche Anhangsangaben, welche es Nutzern erlauben soll, die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten zu verstehen. Diese zusätzlich verlangten Anhangsangaben finden sich in Anmerkung 12.
- IAS 12 Ertragssteuern (Änderungen): Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste – Die Änderungen erläutern, wie mit zum beizulegenden Zeitwert bemessenen Schuldinstrumenten verbundene latente Steuerguthaben verbucht werden müssen. Diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Darstellung der Finanz- und Ertragslage der Gruppe.
Die jährlichen IFRS Verbesserungen (Zyklus 2012–2014) enthalten die folgenden relevanten Änderungen:
- IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen: Anwendungsbereich – Die Änderungen präzisieren, dass die im Standard erwähnten Angabevorschriften auf Beteiligungen eines Unternehmens anzuwenden ist, welche als zur Veräusserung gehalten sind, mit Ausnahmen der zusammengefassten Finanzinformationen. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Darstellung der Finanz- und Ertragslage der Gruppe.
wirksam für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2018:
- IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung (Änderungen): Klärung bezüglich der Verbuchung von bestimmten Typen von anteilsbasierten Vergütungen – wirksam am oder nach dem 1. Januar 2018
- IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung – wirksam am oder nach dem 1. Januar 2018: Der neue Standard ersetzt IAS 39 und ändert die Klassifizierung und Bemessungsanforderungen von finanziellen Vermögenswerten, Finanzverbindlichkeiten und die Regeln für Hedge Accounting. Zusätzlich werden die Anhangsangaben erweitert. Die Gruppe hat die Auswirkungen des neuen Standards analysiert und hat keine grossen Veränderungen identifiziert, da sie weiterhin alle finanziellen Vermögenswerte zum Fair Value bemessen wird, welche zurzeit zum Fair Value gehalten sind, und bei allen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den vereinfachten Ansatz verwenden und die erwarteten Verluste verbuchen wird.
- IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden – wirksam am oder nach dem 1. Januar 2018: Der neue Standard ersetzt IAS 18 sowie IAS 11 und damit verbundene Interpretationen. Er etabliert ein Fünf-Stufen-Modell für die Umsatzerfassung aus Verträgen mit Kunden. Die Gruppe hat die Auswirkungen des neuen Standards analysiert und hat keine grossen Veränderungen bei der Umsatzerfassung identifiziert, mit Ausnahme der umfangreicheren Anforderungen bezüglich Anhangsangaben. Der neue Standard wird mit dem Modified Restrospective Approch angewendet werden.
- IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im voraus gezahlte Gegenleistungen – wirksam am oder nach dem 1. Januar 2018
- IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderungen) – wirksam ab oder nach dem 1. Januar 2019
- IFRS 16 Leasingverhältnisse – wirksam am oder nach dem 1. Januar 2019: Der neue Standard sieht für Leasingnehmer vor, eine Leasingverbindlichkeit, welche den zukünftigen Leasingraten entspricht, und einen Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht für das Recht zur Nutzung des vereinbarten Vermögenswertes während der Vertragsdauer abzubilden. Der neue Standard wird die Finanzberichterstattung der Gruppe beeinflussen. Die Effekte werden 2018 analysiert und die notwendigen Anpassungen implementiert, um dem neuen Standard zu entsprechen.
- IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung – wirksam am oder nach dem 1. Januar 2019
Die wesentlichen Buchführungsgrundsätze sind folgende:
a. Konsolidierung
Die konsolidierte Jahresrechnung beinhaltet alle Bestände und Transaktionen der Precious Woods Holding AG und deren Tochtergesellschaften. Tochtergesellschaften sind Gesellschaften, die der finanziellen und operativen Kontrolle der Gruppe unterstehen. Alle Tochtergesellschaften werden von dem Datum an konsolidiert, an dem der Konzern die Kontrolle über sie erlangt, und werden mit dem Datum ausgegliedert, an dem der Konzern die Kontrolle über die Tochtergesellschaft verliert.
Die konsolidierte Jahresrechnung umfasst die folgenden direkt oder indirekt gehaltenen Tochtergesellschaften:
Tochtergesellschaft | Land | Anteil | Anteil | |||
---|---|---|---|---|---|---|
2017 | 2016 | |||||
Precious Woods Management Ltd. | Britische Jungferninseln | 100% | 100% | |||
Madeiras Preciosas da Amazônia Manejo Ltda. | Brasilien | 100% | 100% | |||
Mil Madeiras Preciosas Ltda. | Brasilien | 100% | 100% | |||
Carolina Indústria Ltda. | Brasilien | 100% | 100% | |||
Precious Woods do Pará S.A. | Brasilien | 100% | 100% | |||
Precious Woods Manejo Florestal Ltda. | Brasilien | 100% | 100% | |||
Monte Verde Madeiras Ltda. | Brasilien | 100% | 100% | |||
Precious Woods Europe B.V. | Niederlande | 100% | 100% | |||
Geveltim Houtimport B.V. 1 | Niederlande | 0% | 100% | |||
Lastour & Co. S.A. | Luxemburg | 100% | 100% | |||
Unio Holding S.A. | Luxemburg | 100% | 100% | |||
Precious Woods - Compagnie Equatoriale des Bois S.A. | Gabun | 99% | 99% | |||
Precious Woods - Tropical Gabon Industrie S.A. | Gabun | 100% | 100% | |||
1 Geveltim Houtimport B.V. wurde per 31. Dezember 2017 aufgelöst.
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Die Akquisition von Tochtergesellschaften wird nach der Erwerbsmethode bilanziert. Zum Zeitpunkt der Akquisition werden alle identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft zum Fair Value bewertet. Der Goodwill wird erstmalig zu den Kosten bewertet, die der Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags der nicht beherrschenden Anteile über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns sind.
Beim Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen wird die Differenz zwischen den geleisteten Anschaffungskosten und dem erworbenen nicht beherrschenden Anteil über das Eigenkapital verbucht. Gewinne oder Verluste aus der Veräusserung von nicht beherrschenden Anteilen werden ebenfalls im Eigenkapital verbucht.
Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen die Gruppe über massgeblichen Einfluss verfügt, aber nicht beherrscht. Gewöhnlich beinhaltet dies einen Aktienbesitz von 20 % bis 50 % der Stimmrechte. Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet und erstmalig zu Anschaffungskosten bilanziert. Unrealisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen der Gruppe und Assoziierten werden im Umfang der Beteiligung der Gruppe am assoziierten Unternehmen eliminiert. Unrealisierte Verluste werden eliminiert, sofern die Transaktion keinen Anhaltspunkt für eine Wertminderung der übertragenen Vermögenswerte gibt.
b. Flüssige Mittel und Zahlungsmitteläquivalente
Flüssige Mittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bank- und Kassabestände sowie kurzfristige Anlagen mit Laufzeiten bis zu drei Monaten. Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert. Überziehungskredite werden als Kreditverbindlichkeiten in den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
c. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erstmalig zum Fair Value erfasst und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen bewertet. Zweifelhafte Forderungen werden individuell beurteilt und wertberichtigt. Hinweise für eine mögliche Wertminderung sind erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Kunden, ein Konkurs, eine wahrscheinliche finanzielle Reorganisation oder eine Zahlungsverzögerung. Zusätzlich werden pauschale Wertberichtigungen, die auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit basieren, vorgenommen.
d. Vorräte
Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Kosten und Nettoveräusserungswert anzusetzen. Rundholz und Fertigprodukte werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten abzüglich allfälliger Verlustrückstellungen erfasst. Der Nettoveräusserungswert entspricht dem erwarteten Verkaufsertrag in einem normalen Geschäftsgang, abzüglich der geschätzten Fertigstellungskosten und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Die Herstellungskosten von Halbfabrikaten und Fertigfabrikaten umfassen die direkten Produktionskosten einschliesslich Material- und Fertigungskosten sowie Produktionsgemeinkosten.
e. Sachanlagen
Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertberichtigungen erfasst. Die Abschreibungen erfolgen mittels linearer Methode über die geschätzte Nutzungsdauer der Anlagen:
- Grundstücke: werden nicht abgeschrieben
- Permanente Waldstrassen: 25 Jahre
- Gebäude und Einrichtungen: 3 bis 25 Jahre
- Maschinen und Fahrzeuge: 4 bis 10 Jahre
- Mobiliar: 5 bis 10 Jahre
Restwerte und Nutzungsdauer der Vermögenswerte werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und falls notwendig angepasst. Die Auswirkungen von solchen Anpassungen werden in der Gesamtergebnisrechnung sofort ausgewiesen. Die Wälder in Brasilien werden zu Anschaffungskosten bewertet, da der Fair Value nicht zuverlässig ermittelt werden kann. Gewinne und Verluste aus der Veräusserung resultieren aus der Differenz von Buchwert und Verkaufserlös und werden über die Gesamtergebnisrechnung verbucht.
f. Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene Handelsmarken und Lizenzen weisen eine begrenzte Nutzungsdauer auf und werden zu historischen Kosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über die geschätzte Nutzungsdauer der Handelsmarken und Lizenzen (12 bis 24 Jahre).
Übrige immaterielle Vermögenswerte weisen eine begrenzte Nutzungsdauer auf und werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über die geschätzte Nutzungsdauer der immateriellen Vermögenswerte (12 bis 50 Jahre).
g. Wertminderungen von Vermögenswerten
Die Gruppe überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob es Anzeichen für Wertminderungen eines Vermögenswerts gibt. Eine solche Beurteilung erfolgt, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände auf eine mögliche Wertminderung hinweisen. Liegen solche Anzeichen vor, wird der erzielbare Betrag des betroffenen Vermögenswerts ermittelt. Wenn er keine Geldflüsse generiert, die weitgehend von anderen Vermögenswerten unabhängig sind, wird der erzielbare Betrag der kleinsten Gruppe von Vermögenswerten, für die unabhängige Geldflüsse identifiziert werden können, bestimmt. Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Verkaufskosten. Die Wertminderung wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
h. Leasing
Leasing von Vermögensgegenständen, bei denen der Leasingnehmer im Wesentlichen alle Vorteile und Risiken der Eigentümerschaft besitzt, wird als Finanzierungsleasing eingestuft. Finanzierungsleasinggeschäfte werden bei Leasingbeginn entweder zum Fair Value der geleasten Objekte bilanziert oder zum Barwert der minimalen Leasingzahlungen, falls dieser niedriger ist. Der geleaste Vermögenswert wird über den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer und Leasingvertragsdauer abgeschrieben. Die entsprechenden finanziellen Verpflichtungen sind in den Verbindlichkeiten enthalten. Das Leasing von Vermögensgegenständen, bei welchen alle Risiken und Vorteile der Eigentümerschaft effektiv vom Leasinggeber getragen und genutzt werden, wird als operatives Leasinggeschäft eingestuft. Anfallende Zahlungen werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
i. Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte werden im Umlaufvermögen ausgewiesen, wenn ihre Fälligkeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag liegt; andernfalls werden sie im Anlagevermögen ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtungen für Kreditrisiken verbucht. Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Folge zum Fair Value bewertet.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen, wenn ihre Fälligkeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag liegt. Andernfalls werden sie als langfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Darlehen werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, ausser Precious Woods hat das vorbehaltlose Recht, die Rückzahlung der Darlehen um mindestens 12 Monate über den Bilanzstichtag hinaus zu verschieben. Sie werden zu Beginn zum Fair Value abzüglich der entstandenen Transaktionskosten verbucht, und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten, unter Anwendung der Effektivzinssatzmethode, bewertet.
j. Derivative Finanzinstrumente
Derivate werden erstmalig zum Fair Value erfasst, und zwar zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Auch Folgebewertungen werden zum Fair Value vorgenommen. Falls der Fair Value der in der Jahresrechnung ausgewiesenen derivativen Finanzinstrumente nicht von aktiven Märkten abgeleitet werden kann, wird er mittels Bewertungsmethoden wie dem diskontierten Cashflow-Modell bestimmt. Die Ausgangsdaten für diese Modelle werden wenn möglich von beobachtbaren Märkten übernommen. Falls dies nicht möglich ist, ist bis zu einem gewissen Grad die Einschätzung der Geschäftsleitung für die Festlegung des Fair Value nötig. Diese Einschätzung beruht unter anderem auf der Beurteilung von Parametern wie Liquiditäts- und Kreditrisiko sowie Volatilität. Ändern sich die Annahmen in Bezug auf diese Faktoren, kann dies einen Einfluss auf den verbuchten Fair Value von Finanzinstrumenten haben (siehe Anmerkung 14).
k. Wandeldarlehen
Wandeldarlehen werden als zusammengesetzte Finanzinstrumente, bestehend aus einer Fremdkapitalkomponente und einer Eigenkapitalkomponente oder einem derivativen Finanzinstrument, behandelt. Der Fair Value der Fremdkapitalkomponente wird durch Abzinsung der künftigen Geldflüsse mit einem vergleichbaren Marktzinssatz für nicht wandelbare Instrumente festgesetzt. Die Differenz zwischen der vor der Verteilung der Transaktionskosten erhaltenen Zahlung am Ausgabetag und dem Fair Value der Fremdkapitalkomponente stellt den Fair Value des eingebetteten Eigenkapitalwandelrechts dar. Dieser Betrag wird nach Steuern direkt im Eigenkapital verbucht und in den Folgeperioden nicht mehr angepasst.
Die Ausgabekosten des Wandeldarlehens werden am Ausgabetag anteilsmässig auf die Fremd- und die Eigenkapitalkomponente verteilt. Der Teil der Kosten, welcher der Eigenkapitalkomponente zugeteilt wird, wird direkt dem Eigenkapital belastet. Der Zinsaufwand der Fremdkapitalkomponente entspricht dem Marktzinssatz einer vergleichbaren, nicht wandelbaren Anleihe.
l. Rückstellungen
Rückstellungen werden angesetzt, wenn die Gruppe eine gegenwärtige Verpflichtung hat, die aus Ereignissen in der Vergangenheit entstanden ist, deren Erfüllung erwartungsgemäss mit einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist und deren Höhe ausreichend verlässlich geschätzt werden kann. Wenn die Gruppe eine Erstattung gewisser oder aller Rückstellungen erwartet, zum Beispiel aus einem Versicherungsvertrag, ist die Erstattung als separater Vermögenswert zu behandeln, dies indes nur wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Die aus Rückstellungen entstehenden Kosten werden netto in der Erfolgsrechnung ausgewiesen.
m. Ertragserfassung
Die Nettoverkäufe entsprechen den Bruttoverkäufen abzüglich aller Umsatzsteuern, Abzüge und Gutschriften. Erlöse aus dem Verkauf von Gütern werden erfasst, wenn das Unternehmen die massgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Käufer übertragen hat; dem Unternehmen weder eine weiterhin bestehende Einflussnahmemöglichkeit, wie gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden, noch tatsächliche Verfügungsmacht über die verkauften Güter verbleibt; die Höhe der Erlöse verlässlich bestimmt werden kann; es hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf zufliessen wird und die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anzufallenden Kosten verlässlich bestimmt werden können. Für Informationen zu den Einnahmen durch Erzeugung von Emissionsrechten siehe Kapitel t Emissionszertifikate.
n. Währung
Die Buchhaltungen der Tochtergesellschaften werden in der legalen Währung jenes Landes, in dem sie tätig sind und welche ihre funktionale Währung ist, geführt. Fremdwährungstransaktionen werden zu dem am Transaktionstag gültigen Kurs in die funktionale Währung umgerechnet. Fremdwährungsgewinne und -verluste, die durch Fremdwährungstransaktionen und durch Umrechnung der in Fremdwährung bestehenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Jahresendkurs entstehen, werden erfolgswirksam erfasst. Die Währungsumrechnungstabelle ist in Anmerkung 32 enthalten.
Die Jahresrechnungen der Tochtergesellschaften werden von der jeweiligen funktionalen Währung in die Darstellungswährung (EUR) umgerechnet. Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden deshalb zu dem am Bilanzstichtag gültigen Wechselkurs umgerechnet. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen umgerechnet. Die Gesamtergebnisrechnung wird zum durchschnittlichen Jahreskurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis verbucht.
o. Steuern
Die tatsächlichen Ertragssteuern basieren auf den um steuerfreie und nicht absetzbare Positionen bereinigten Jahresergebnissen. Sie sind gemäss den Steuersätzen der Länder, in denen die Gruppe tätig ist, berechnet. Latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode (Liability Method) ausgewiesen, unter Berücksichtigung der temporären Differenzen, aus dem Unterschied zwischen dem Buchwert der Aktiven und Passiven in der Bilanz und ihrem Steuerbilanzwert. Latente Steuerverbindlichkeiten werden in der Regel für alle steuerbaren temporären Differenzen gebildet. Latente Steueraktiven werden in dem Masse bilanziert, wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähige temporäre Differenz verwendet werden kann. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nicht berücksichtigt, falls temporäre Differenzen aus der Ersterfassung eines Goodwill oder aus der Ersterfassung von sonstigen Aktiven oder Passiven aus einer Transaktion (ausgenommen bei einem Geschäftszusammenschluss) entstehen, die weder den steuerbaren Gewinn noch den Buchgewinn beeinflussen.
p. Pensionspläne
Die Gruppe hat sowohl leistungsorientierte als auch beitragsorientierte Pläne.
Der leistungsorientierte Pensionsplan schreibt die Pensionsleistung fest, die der Mitarbeitende bei Renteneintritt erhalten wird; deren Höhe ist üblicherweise von einem oder mehreren Faktoren wie Alter, Dienstzeit und Gehalt abhängig. Die leistungsorientierte Verpflichtung wird jährlich von unabhängigen Aktuaren nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) berechnet. Neubewertungen, welche versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, Anpassungen aufgrund von Erfahrungswerten und aus Änderungen von versicherungsmathematischen Annahmen enthalten, werden direkt in der übrigen Gesamtergebnisrechnung erfasst, und nicht in einer Folgeperiode zu Gewinn- und Verlust umklassiert. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst, ausser die Änderung der Planvereinbarungen ist durch die verbleibende Dienstzeit der Mitarbeitenden bedingt (Unverfallbarkeitsfrist). Die Pensionsverpflichtung wird zum Barwert der zukünftigen Geldflüsse bewertet, indem ein Diskontsatz, basierend auf den Zinssätzen von Bundesobligationen in derselben Währung und Laufzeit wie die Pensionsverpflichtung verwendet wird. Ein Nettoplanvermögen wird nur zu bis zu der Höhe erfasst, die den Barwert eines ökonomischen Gewinns in Form von Vergütungen aus dem Plan oder Reduktionen in zukünftige Beiträge zum Plan nicht übersteigt.
Zahlungen an beitragsorientierte Pensionspläne werden bei Fälligkeit als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung belastet.
q. Aktienbeteiligungsprogramm für Mitarbeitende
Precious Woods hatte im 2016 ein Aktienbeteiligungsprogramm für Mitarbeitende herausgegeben für Mitarbeitende der Schweizer Gesellschaft sowie für einige Geschäftsleitungsmitglieder von Gruppengesellschaften. Bei diesem Aktienbeteiligungsprogramm hatten Mitarbeitende die Möglichkeit, eine gewisse Anzahl Aktien mit einem Abschlag von 25 % gegenüber dem Marktpreis und einer Sperrfrist von drei Jahren zu kaufen. Die für dieses Aktienbeteiligungsprogramm nötige Anzahl neuer Aktien wurde durch den Anteil am bedingten Aktienkapital, welcher für die Deckung von Optionen für Mitarbeitende und Verwaltungsräte vorgesehen ist, gedeckt (siehe Anmerkung 16).
r. Segmentberichterstattung
Operative Segmente werden konsistent mit der internen Berichterstattung an den Chief Operation Decision Maker (Gruppenleitung von Precious Woods) offengelegt. Die Gruppenleitung ist zuständig für die Allokation der Ressourcen und überwacht die Performance der operativen Segmente.
s. Emissionszertifikate (CERs)
Für Treibhausgasreduktionen vergibt die UNFCCC (Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen) pro Tonne CO2-Äquivalent Emissionszertifikate (CERs).