28. Eventualverbindlichkeiten
Die Gruppe hat Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Rechtsansprüchen, die sich aus der normalen Geschäftstätigkeit ergeben. Es wird nicht erwartet, dass sich wesentliche Verbindlichkeiten ergeben, die über die für die Bildung von Rückstellungen berücksichtigten Eventualverbindlichkeiten hinausgehen (siehe Anmerkung 13).
Überprüfung durch brasilianische Behörden
Jahr 2002 wurde eine brasilianische Tochtergesellschaft von der brasilianischen Umweltbehörde IBAMA in Bezug auf bestimmte Transportmethoden für Rundholz überprüft, die bereits seit vielen Jahren angewandt und inoffiziell von Regierungsbehörden genehmigt worden waren. Im Juli 2010 wurde ein wichtiger Gerichtsprozess gegen IBAMA gewonnen. Die noch nicht beglichenen Bussen der Gruppe belaufen sich auf etwa EUR 7.6 Millionen. Die Gruppenleitung und die Anwälte der Gruppe halten die Bussen für willkürlich und ungerechtfertigt und gehen davon aus, dass sie letztlich aufgehoben werden. Daher wird kein wesentlicher Verlust in diesem Fall erwartet. Folglich wurden per 31. Dezember 2017 in der konsolidierten Jahresrechnung der Gruppe keine Rückstellungen gebildet (31. Dezember 2016: 0). Im Jahr 2011 wurde die Tochtergesellschaft vom zuständigen Gericht aufgefordert, Vermögenswerte zu verpfänden oder eine Vorauszahlung der Busse zu leisten. Die Tochtergesellschaft bot 61 907 Hektaren Land als Pfand an. Die Gegenpartei akzeptierte die Verpfändung nicht und blockierte statt dessen einen Geldbetrag von EUR 0.1 Millionen auf Gruppenkonti.