2. Genehmigtes Kapital
Das genehmigte Aktienkapital, welches an der ordentlichen Generalversammlung im Jahre 2016 erneuert wurde, ist per 25. Mai 2017 verfallen. Am 18. Mai 2017 bewilligte die Generalversammlung ein genehmigtes Aktienkapital in der Höhe von CHF 1 000 000 (1 000 000 Aktien Nominalwert CHF 1.00) zu schaffen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis allerspätestens 17. Mai 2019 eine Kapitalerhöhung bis zum Höchstwert von CHF 1 000 000 durchzuführen, durch Ausgabe von höchstens 1 000 000 registrierten voll einbezahlten Aktien mit einem Nominalwert von CHF 1.00. Im Jahre 2017 wurde keine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital durchgeführt. Das genehmigte Aktienkapital weist per 31. Dezember 2017 eine Höhe von CHF 1 000 000 (1 000 000 Aktien Nominalwert CHF 1.00) aus.
Das genehmigte Aktienkapital verfällt am 17. Mai 2019.