6. Mitwirkungsrechte der Aktionärinnen und Aktionäre
Die Aktionärinnen und Aktionäre von Precious Woods geniessen sämtliche ihnen zustehende Rechte ohne statutarische Stimmrechtsbeschränkungen. Es gibt auch keine von der gesetzlichen Regelung abweichenden Beschlussquoten. Zur Teilnahme an der Generalversammlung sind alle Aktionärinnen und Aktionäre zugelassen, die vier Wochen vor der Generalversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Nach Versand der Einladungen zur Generalversammlung werden keine stimmrechtswirksamen Mutationen im Aktienregister vorgenommen. Die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes kann unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bis 30 Tage vor der ordentlichen Generalversammlung beantragt werden. An der ordentlichen Generalversammlung vom 18. Mai 2017 wurden alle statutarischen Traktanden genehmigt. Die Protokolle der ordentlichen Generalversammlungen sind auf der Website (›Investor Relations ›Generalversammlung) zu finden.