1. Darstellungs- und generelle Buchführungsgrundsätze
Darstellungsgrundsätze
Die Precious Woods Group (im Folgenden “Precious Woods” oder “Gruppe”) gehört weltweit zu den grösseren Unternehmen im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung von Tropenwäldern. Die Muttergesellschaft, Precious Woods Holding AG hat ihren eingetragenen Firmensitz in Zug. Die Tochtergesellschaften der Gruppe sind in Brasilien, Gabun, in den Niederlanden und in Luxemburg ansässig und unterstehen den Rechtssystemen der betreffenden Staaten.
Die konsolidierte Jahresrechnung der Precious Woods Gruppe wurde auf Basis der historischen Kosten, mit Ausnahme von Leasing, biologischen Vermögenswerten und Land erstellt; in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards wie vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben.
Die konsolidierte Jahresrechnung ist in Euros dargestellt, da die Umsätze, Erträge und Geldflüsse der Gruppe grundsätzlich in Euro abgewickelt werden. Alle Werte werden auf die nächsten Tausend (in Tausend EUR) gerundet, ausser wenn anders erwähnt. Die funktionale Währung der Muttergesellschaft Precious Woods Holding AG ist Schweizer Franken.
Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen geringfügige Abweichungen ergeben. Alle Verhältnisangaben und Varianzen werden unter Zuhilfenahme des Basisbetrags, nicht des gerundeten Betrags berechnet.
Wesentliche Beurteilungen, Einschätzungen und Annahmen
Die Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung erfordert vom Management, Annahmen und Schätzungen zu machen, welche die rapportierten Aktiven und Passiven sowie Gewinne und Verluste für die Berichtsperiode betreffen. Die daraus resultierenden buchhalterischen Schätzungen werden naturgemäss selten gleich sein wie die tatsächlichen Ergebnisse.
Schätzungen und Annahmen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnungen haben können, betreffen vorwiegend
- Biologische Vermögenswerte (siehe Anmerkung 11),
- Leasing und Nutzungsrechte (siehe Anmerkung 21),
- Latente Steuerguthaben (siehe Anmerkung 28),
- Landtitel in Brasilien (siehe Anmerkung 10),
- Rückstellungen (siehe Anmerkung 26),
- Eventualverbindlichkeiten (siehe Anmerkung 27),
- Leistungen an Arbeitnehmer (siehe Anmerkung 29), und
- Goodwill (siehe Anmerkung 12)
Neue und geänderte IFRS Standards, Änderungen und Interpretationen
Gewisse IFRS und Interpretationen wurden revidiert oder neu eingeführt. Für die Gruppe relevant sind,
wirksam ab oder nach dem 1. Januar 2024:
- IAS 1 Darstellung des Abschlusses (eng definierte Anmerkungen) – Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung.
- IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente (eng definierte Anmerkungen) – Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung.
- IFRS 16 Lease (Anmerkungen) – Diese Änderungen hatte keine Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung.
wirksam am oder nach dem 1. Januar 2025:
- IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen (eng definierte Anmerkungen) – wirksam am oder nach dem 1. Januar 2025 – keine Auswirkungen erwartet
- IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben (Anmerkungen) – wirksam am oder nach dem 1. Januar 2026 – keine Auswirkungen erwartet
- IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss – wirksam am oder nach dem 1. Januar 2027 – Die Gruppe arbeitet derzeit an der Ermittlung der möglichen Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung.
Die generellen Buchführungsgrundsätze sind folgende:
a. Währung
Die Buchhaltungen der Einzelgesellschaften werden in der legalen Währung jenes Landes, in dem sie tätig sind und welche ihre funktionale Währung ist, geführt. Fremdwährungstransaktionen werden zu dem am Transaktionstag gültigen Kurs in die funktionale Währung umgerechnet. Fremdwährungsgewinne und -verluste, die durch Fremdwährungstransaktionen und durch Umrechnung der in Fremdwährung bestehenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Jahresendkurs entstehen, werden erfolgswirksam erfasst. Die Währungsumrechnungstabelle ist in Anmerkung 30 enthalten.
Die Jahresrechnungen der Einzelgesellschaften werden von der jeweiligen funktionalen Währung in die Darstellungswährung (EUR) umgerechnet. Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden deshalb zu dem am Bilanzstichtag gültigen Wechselkurs umgerechnet. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus Kapitalveränderungen der Tochtergesellschaften werden im Eigenkapital erfasst. Die Gesamtergebnisrechnung wird zum durchschnittlichen Jahreskurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis verbucht.
b. Wertminderungen von Vermögenswerten
Die Gruppe überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob es Anzeichen für Wertminderungen eines Vermögenswerts gibt. Eine solche Beurteilung erfolgt, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände auf eine mögliche Wertminderung hinweisen. Liegen solche Anzeichen vor, wird der erzielbare Betrag des betroffenen Vermögenswerts ermittelt. Wenn er keine Geldflüsse generiert, die weitgehend von anderen Vermögenswerten unabhängig sind, wird der erzielbare Betrag der kleinsten Gruppe von Vermögenswerten, für die unabhängige Geldflüsse identifiziert werden können, bestimmt. Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Verkaufskosten. Die Wertminderung wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Alle spezifischen Buchführungsgrundsätze sind anschliessend an die entsprechende Anmerkung auf den folgenden Seiten zu finden.