3. Kapitalband
Die Gesellschaft verfügt über ein Kapitalband zwischen CHF 15 751 125 (untere Grenze) und CHF 16 751 125 (obere Grenze) gemäss Artikel 3c der Statuten. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bis zum 17. Mai 2028 das Aktienkapital jederzeit im Maximalbetrag von CHF 1 Million einmal oder mehrmals und in beliebigen Beträgen zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung kann durch Ausgabe von höchstens 1 Million vollständig zu liberierenden Stimmrechtsaktien mit einem Nominalwert von je CHF 1.00 erfolgen. Im Jahre 2024 wurde keine Kapitalerhöhung aus dem Kapitalband durchgeführt.