1. Darstellungs- und generelle Buchführungsgrundsätze
Darstellungsgrundsätze
Die Precious Woods Group (im Folgenden “Precious Woods” oder “Gruppe”) gehört weltweit zu den grösseren Unternehmen im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung von Tropenwäldern. Die Muttergesellschaft, Precious Woods Holding AG hat ihren eingetragenen Firmensitz in Zug. Die Tochtergesellschaften der Gruppe sind in Brasilien, Gabun, in den Niederlanden und in Luxemburg ansässig und unterstehen den Rechtssystemen der betreffenden Staaten.
Die konsolidierte Jahresrechnung der Precious Woods Gruppe wurde auf Basis der historischen Kosten, mit Ausnahme von Leasing, biologischen Vermögenswerten und Land erstellt; in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards wie vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben.
Die konsolidierte Jahresrechnung ist in Euros dargestellt, da die Umsätze, Erträge und Geldflüsse der Gruppe grundsätzlich in Euro abgewickelt werden. Alle Werte werden auf die nächsten Tausend (in Tausend EUR) gerundet, ausser wenn anders erwähnt. Die funktionale Währung der Muttergesellschaft Precious Woods Holding AG ist Schweizer Franken.
Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen geringfügige Abweichungen ergeben. Alle Verhältnisangaben und Varianzen werden unter Zuhilfenahme des Basisbetrags, nicht des gerundeten Betrags berechnet.
Wesentliche Beurteilungen, Einschätzungen und Annahmen
Die Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung erfordert vom Management, Annahmen und Schätzungen zu machen, welche die rapportierten Aktiven und Passiven sowie Gewinne und Verluste für die Berichtsperiode betreffen. Die daraus resultierenden buchhalterischen Schätzungen werden naturgemäss selten gleich sein wie die tatsächlichen Ergebnisse.
Schätzungen und Annahmen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnungen haben können, betreffen vorwiegend
- Biologische Vermögenswerte (siehe Anmerkung 11),
- Leasing und Nutzungsrechte (siehe Anmerkung 21),
- Latente Steuerguthaben (siehe Anmerkung 28),
- Landtitel in Brasilien (siehe Anmerkung 10),
- Rückstellungen (siehe Anmerkung 26),
- Eventualverbindlichkeiten (siehe Anmerkung 27),
- Leistungen an Arbeitnehmer (siehe Anmerkung 29), und
- Goodwill (siehe Anmerkung 12)
Fortführung der Unternehmenstätigkeit – Refinanzierung
Das Unternehmen hat erhebliche finanzielle Verbindlichkeiten, die bis Ende 2024 fällig sind. Das Unternehmen ist überzeugt, eine Lösung zur Umstrukturierung seiner finanziellen Situation zu finden und somit alle Verpflichtungen mit den bestehenden Kreditgebern, die gleichzeitig wichtige Aktionäre sind, zu erfüllen. Das Unternehmen steht in engem Kontakt mit dieser Stakeholder-Gruppe und pflegt einen regelmässigen Austausch. Dennoch ist die Liquidität der Gruppe derzeit unter Druck, bis diese Verpflichtungen gelöst sind.
Auf der Grundlage des vom Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung erstellten Liquiditätsplans wird erwartet, dass das Unternehmen genügend Barmittel erwirtschaftet, um in den nächsten zwölf Monaten bis zum 31. Mai 2025 operieren zu können. Der Liquiditätsplan zeigt jedoch, dass das Unternehmen Schwierigkeiten haben wird, seinen Verpflichtungen aus der Finanzierungstätigkeit nachzukommen. Der Verwaltungsrat überwacht daher die Liquiditätssituation des Unternehmens genau, um die notwendigen Massnahmen zur Minderung dieser Risiken zu ergreifen. Der Verwaltungsrat verpflichtet sich, mit der gebotenen Dringlichkeit zu handeln, und wird die Beteiligten bei Bedarf auf dem Laufenden halten. Nach der erfolgreichen Umstrukturierung des Geschäfts im Jahr 2023, im Rahmen des Möglichen, unternimmt das Unternehmen weitere Schritte, um die Unsicherheiten zu beseitigen und seine Liquiditätslage zu verbessern, einschließlich der Erschliessung zusätzlicher Finanzierungsquellen und der Refinanzierung seiner bestehenden Verbindlichkeiten. Zu den Massnahmen, die eingeleitet wurden, aber noch nicht vollständig abgeschlossen sind, gehören:
- Eine unterzeichnete Stillhaltevereinbarung mit den derzeitigen Kreditgebern bis Ende 2024; eine Kündigung der Vereinbarung zum 30. September 2024 ist möglich, jedoch liegen dem Management keine Hinweise auf eine solche Absicht der Kreditgeber vor.
- Der Verwaltungsrat und das Management haben einen finanziellen Umstrukturierungsplan ausgearbeitet, der eine Verringerung der Finanzverschuldung und eine Kapitalerhöhung vorsieht. Es wurde ein Term Sheet entworfen und den Kreditgebern übermittelt. Die Gespräche mit den Kreditgebern dauern an, und die Unternehmen ist überzeugt, einen Konsens mit den Kreditgebern zu finden.
- Die Geschäftsleitung hat ein Projekt zur Veräusserung von nicht betriebsnotwendigen Vermögenswerten gestartet. Zu diesem Zweck wurden Mandate an externe Parteien erteilt und Gespräche mit potenziellen Käufern aufgenommen.
- Das Management hat einen detaillierten 10-Jahres-Geschäftsplan erstellt, mit dem potenzielle neue Investoren angesprochen werden sollen.
Die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens hängt davon ab, ob es in der Lage ist, einen ausreichenden Cashflow aus der Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften, um die Refinanzierung bzw. Umstrukturierung bestehender Verpflichtungen sicherzustellen und zusätzliche Finanzmittel zu erhalten, um weiteren Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Der Verwaltungsrat war bisher nicht in der Lage, ausreichende zusätzliche Finanzmittel zu beschaffen, um die im Jahr 2024 fällig werdenden finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Folglich besteht eine wesentliche Unsicherheit, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufkommen lässt. Sollte das Unternehmen nicht in der Lage sein, diese wesentlichen Unsicherheiten zu beseitigen und seine Liquidität zu sichern, wäre es nicht in der Lage, seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen. In einem solchen Fall müsste der Jahresabschluss auf der Grundlage von Liquidationswerten erstellt werden.
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung gehen davon aus, dass die vorgeschlagenen Massnahmen erfolgreich sein werden und ihre Auswirkungen die Liquidität der Gruppe stärken und ihre finanzielle Stabilität langfristig sichern werden. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung gehen deshalb davon aus, dass die Unternehmensfortführung der Precious Woods Gruppe gegeben ist.
Neue und geänderte IFRS Standards, Änderungen und Interpretationen
Gewisse IFRS und Interpretationen wurden revidiert oder neu eingeführt. Für die Gruppe relevant sind,
wirksam ab oder nach dem 1. Januar 2023:
- IAS 17 Versicherungsverträge –Der neue Standard hatte keine Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung.
- IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Angaben von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Anmerkungen und IFRS Leitliniendokument 2) –Diese Änderung hatte keine Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung.
- IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen –Diese Änderung hatte keine Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung.
- IAS 12 Ertragssteuern: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion bestehen –Diese Änderung hatte keine Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung.
- IAS 12 Ertragssteuern: Internationale Steuerreform – Säule-2-Modellregeln –Diese Änderung hatte keine Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung.
wirksam am oder nach dem 1. Januar 2024:
- IFRS 16 Lease (Anmerkungen) – wirksam am oder nach dem 1. Januar 2024 – keine Auswirkungen erwartet
- IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente (eng definierte Anmerkungen) – wirksam am oder nach dem 1. Januar 2024 – keine Auswirkungen erwartet
- IAS 1 Darstellung des Abschlusses (eng definierte Anmerkungen) – wirksam am oder nach dem 1. Januar 2024 – keine Auswirkungen erwartet
- IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen (eng definierte Anmerkungen) – wirksam am oder nach dem 1. Januar 2025 – keine Auswirkungen erwartet
- IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss – wirksam am oder nach dem 1. Januar 2027 – Abschätzung der Auswirkungen noch ausstehend
Die generellen Buchführungsgrundsätze sind folgende:
a. Währung
Die Buchhaltungen der Einzelgesellschaften werden in der legalen Währung jenes Landes, in dem sie tätig sind und welche ihre funktionale Währung ist, geführt. Fremdwährungstransaktionen werden zu dem am Transaktionstag gültigen Kurs in die funktionale Währung umgerechnet. Fremdwährungsgewinne und -verluste, die durch Fremdwährungstransaktionen und durch Umrechnung der in Fremdwährung bestehenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Jahresendkurs entstehen, werden erfolgswirksam erfasst. Die Währungsumrechnungstabelle ist in Anmerkung 30 enthalten.
Die Jahresrechnungen der Einzelgesellschaften werden von der jeweiligen funktionalen Währung in die Darstellungswährung (EUR) umgerechnet. Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden deshalb zu dem am Bilanzstichtag gültigen Wechselkurs umgerechnet. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus Kapitalveränderungen der Tochtergesellschaften werden im Eigenkapital erfasst. Die Gesamtergebnisrechnung wird zum durchschnittlichen Jahreskurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis verbucht.
b. Wertminderungen von Vermögenswerten
Die Gruppe überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob es Anzeichen für Wertminderungen eines Vermögenswerts gibt. Eine solche Beurteilung erfolgt, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände auf eine mögliche Wertminderung hinweisen. Liegen solche Anzeichen vor, wird der erzielbare Betrag des betroffenen Vermögenswerts ermittelt. Wenn er keine Geldflüsse generiert, die weitgehend von anderen Vermögenswerten unabhängig sind, wird der erzielbare Betrag der kleinsten Gruppe von Vermögenswerten, für die unabhängige Geldflüsse identifiziert werden können, bestimmt. Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Verkaufskosten. Die Wertminderung wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Alle spezifischen Buchführungsgrundsätze sind anschliessend an die entsprechende Anmerkung auf den folgenden Seiten zu finden.