2. Kapitalband
Die Gesellschaft verfügt über ein Kapitalband zwischen CHF 7 052 745 (untere Grenze) und CHF 8 452 745 (obere Grenze) gemäss Artikel 3c der Statuten. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bis zum 17. Mai 2028 das Aktienkapital jederzeit im Maximalbetrag von CHF 1 400 000 einmal oder mehrmals und in beliebigen Beträgen zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung kann durch Ausgabe von höchstens 1 400 000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 1.00 erfolgen. Im Jahre 2023 wurde keine Kapitalerhöhung aus dem Kapitalband durchgeführt.