8. Revisionsstelle
Die Generalversammlung wählt als Revisionsstelle ein externes Revisionsunternehmen, das die vom Gesetz geforderte Unabhängigkeit und die entsprechenden Qualifikationen besitzt. Ablauf und Gegenstand der Prüfung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie werden für die Dauer eines Geschäftsjahres eingesetzt. Ab dem Berichtsjahr 2023 nimmt KPMG AG, Zug, die Aufgabe des Konzernrechnungsprüfers wahr. Die Revisionshonorare von KPMG und EY Gabon für die Prüfung der PW Holding, des Konzerns und der von ihren revidierten Gesellschaften weltweit betrug im Jahr 2023 EUR 278 368. Zusätzlich bezog Ernst&Young Revisionshonorare sowie Honorare für Nichtprüfungsleistungen, welche die Prüfung des Berichtjahres 2022 betreffen in der Höhe von EUR 185 378 im 2023. Die Effizienz und Effektivität der externen Revision werden vom Verwaltungsrat überwacht. Detaillierte Angaben dazu finden sich im Organisationsreglement, das auf der Website eingesehen werden kann (›Investor Relations ›Corporate Governance).