2. Genehmigtes Kapital
Am 18. Mai 2017 bewilligte die Generalversammlung ein genehmigtes Aktienkapital in der Höhe von CHF 1 000 000 (1 000 000 Aktien Nominalwert CHF 1.00) zu schaffen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis allerspätestens 17. Mai 2019 eine Kapitalerhöhung bis zum Höchstwert von CHF 1 000 000 durchzuführen, durch Ausgabe von höchstens 1 000 000 registrierten voll einbezahlten Aktien mit einem Nominalwert von CHF 1.00. Im Jahre 2017 und 2018 wurden keine Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital durchgeführt. Das genehmigte Aktienkapital weist per 31. Dezember 2018 eine Höhe von CHF 1 000 000 (1 000 000 Aktien Nominalwert CHF 1.00) aus.
Das genehmigte Aktienkapital verfällt am 17. Mai 2019.