5. Übrige kurzfristige Forderungen gegenüber Gruppengesellschaften
Per 31. Dezember 2018 wurde zeitgleich, nebst der positiven Wertberichtigung (siehe Anmerkung 9), auch eine Umklassierung von kurzfristigen Forderungen in die Finanzanlagen gegenüber Gruppengesellschaften von CHF 8.8 Millionen vorgenommen.