5. Entschädigungen, Beteiligungen, Darlehen
Als Grundlage für die Entschädigungen und Beteiligungsprogramme des VR, der GL und des oberen Kaders der Tochtergesellschaften dienen Arbeitsverträge sowie die «Vergütungsregelung für den Verwaltungsrat der PW Holding». Für Leistungen von VR-Mitgliedern, die im Auftrag des Unternehmens erbracht werden und klar ausserhalb der ordentlichen Tätigkeit des VR liegen, legt der Verwaltungsrat die Entschädigung fest. Die Mitglieder der Ausschüsse wurden für ihre Tätigkeit nach effektivem Zeitaufwand entschädigt. Entschädigungen und Beteiligungen des VR und der GL werden jährlich vom VR beschlossen. Grundlagen dafür bilden die Vergütungsregelung für den VR sowie Marktkriterien.
Die erwähnten Reglemente und eine detaillierte Auflistung der Entschädigungen an die VR- und GL-Mitglieder sind auf der Website (›Investor Relations ›Corporate Governance ›Entschädigungen) und in Anmerkung 16 zur konsolidierten Jahresrechnung der Precious Woods Gruppe sowie in Anmerkung 8 der Jahresrechnung der PW Holding zu finden. Das gesamte Führungspersonal und alle Mitarbeitenden sind mindestens gemäss den gesetzlichen Mindestanforderungen in den jeweiligen Ländern versichert.
2018 wurden den Mitgliedern der Führungsorgane keine Abgangsentschädigungen, Darlehen oder andere Vergünstigungen gewährt.
Ehemalige Organmitglieder erhalten weder Barentschädigungen noch Aktien, Optionen, Darlehen oder andere Vergütungen. Eine Auflistung der Aktien im Besitz des VR findet sich auf der Website (›Investor Relations ›Corporate Governance ›Entschädigungen) und unter Anmerkung 8 der Jahresrechnung von PW Holding.