8. Revisionsstelle
Die Generalversammlung wählt als Revisionsstelle ein externes Revisionsunternehmen, das die vom Gesetz geforderte Unabhängigkeit und die entsprechenden Qualifikationen besitzt. Ablauf und Gegenstand der Prüfung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie werden für die Dauer eines Geschäftsjahrs eingesetzt. Seit dem Berichtsjahr 2010 nimmt Ernst & Young, Zürich, die Aufgabe des Konzernrechnungsprüfers wahr. Das Revisionshonorar von Ernst & Young für die Prüfung der PW Holding, des Konzerns und der von ihr revidierten Gesellschaften weltweit betrug im Jahr 2018 EUR 194 575. Zusätzlich bezog Ernst & Young Honorare für Nichtprüfungsleistungen in der Höhe von EUR 11 321 im 2018. Die wesentlichen Tochtergesellschaften wurden von Ernst & Young geprüft. Die Effizienz und Effektivität der externen Revision wird vom Verwaltungsrat überwacht. Detaillierte Angaben dazu finden sich im Organisationsreglement, das auf der Website eingesehen werden kann (›Investor Relations ›Corporate Governance ›Statuten und Organisationsreglement).