1. Darstellungs- und generelle Buchführungsgrundsätze
Darstellungsgrundsätze
Die Precious Woods Group (im Folgenden «Precious Woods» oder «Gruppe») gehört weltweit zu den grösseren Unternehmen im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung von Tropenwäldern. Die Muttergesellschaft, Precious Woods Holding AG hat ihren eingetragenen Firmensitz in Zug. Die Tochtergesellschaften der Gruppe sind in Brasilien, Gabun, auf den Britischen Jungferninseln, in den Niederlanden und in Luxemburg ansässig und unterstehen den Rechtssystemen der betreffenden Staaten.
Die konsolidierte Jahresrechnung der Precious Woods Gruppe wurde auf Basis der historischen Kosten, mit Ausnahme von Leasing, biologischen Vermögenswerten und Land erstellt; in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben.
Die konsolidierte Jahresrechnung ist in Euros dargestellt, da die Umsätze, Erträge und Geldflüsse der Gruppe grundsätzlich in Euro abgewickelt werden. Alle Werte werden auf die nächsten Tausend (in Tausend EUR) gerundet, ausser wenn anders erwähnt. Die funktionale Währung der Muttergesellschaft Precious Woods Holding AG ist Schweizer Franken.
Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen geringfügige Abweichungen ergeben. Alle Verhältnisangaben und Varianzen werden unter Zuhilfenahme des Basisbetrags, nicht des gerundeten Betrags berechnet.
Änderungen in den Grundsätzen der Erstellung im 2019
Die im 2019 umgesetzten Änderungen in den Grundsätzen der Erstellung sind nachfolgend erläutert:
- Das Land wurde neu bewertet zum Marktwert und nicht mehr zu Anschaffungskosten, entsprechend dem Neubewertungsmodell von IAS 16 Sachanlagen. Die Änderung der Buchführungsgrundsätze wurde prospektiv angewandt, gemäss IAS 8.17. Der Aufwertungsertrag wurde in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfasst und in der konsolidierten Eigenkapitalveränderungsrechnung als Neubewertungsreserve akkumuliert. Weitere Erläuterungen siehe Anmerkung 11.
- Der Wald wurde gemäss IAS 41 Landwirtschaft zum Marktwert abzüglich Verkaufskosten – anstelle zu Anschaffungskosten – bewertet, da der Marktwert dieser biologischen Vermögenswerte verlässlich messbar wurde. Die Änderungen der Marktwerte wurden in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Für detaillierte Informationen siehe Anmerkung 12.
Wesentliche Beurteilungen, Einschätzungen und Annahmen
Die Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung erfordert vom Management, Annahmen und Schätzungen zu machen, welche die rapportierten Aktiven und Passiven und die rapportierten Gewinne und Verluste für die Berichtsperiode betreffen. Die daraus resultierenden buchhalterischen Schätzungen werden naturgemäss selten gleich sein wie die tatsächlichen Ergebnisse.
Schätzungen und Annahmen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnungen haben können, betreffen vorwiegend
- Biologische Vermögenswerte (siehe Anmerkung 12),
- Leasing und Nutzungsrechte (siehe Anmerkung 22),
- Latente Steuerguthaben (siehe Anmerkung 29),
- Landtitel in Brasilien (siehe Anmerkung 10),
- Rückstellungen (siehe Anmerkung 27) und
- Eventualverbindlichkeiten (siehe Anmerkung 28) und
- Leistungen an Arbeitnehmer (siehe Anmerkung 30).
Neue und geänderte IFRS Standards, Änderungen und Interpretationen
Gewisse IFRS und Interpretationen wurden revidiert oder neu eingeführt. Für die Gruppe relevant sind,
wirksam ab oder nach dem 1. Januar 2019:
- IFRS 16 Leasingverhältnisse – Der neue Standard ersetzt IAS 17 und verlangt von Leasingnehmern die Verbuchung einer Leasingverbindlichkeit, die zukünftige Leasingzahlungen widerspiegelt, sowie eines Nutzungsrechts für das Recht, den zugrunde liegenden Vermögenswert während der Leasingdauer zu nutzen. Die Gruppe hat IFRS 16 unter Anwendung der modifizierten retrospektiven Methode für den Übergang mit Datum der Erstanwendung per 1. Januar 2019 angewandt, daher wird der Standard rückwirkend angewandt, mit der Erfassung des kumulativen Anpassungseffekts im Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung. Die ursprünglichen Buchwerte der erfassten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von Leasingverträgen, die zuvor unter Anwendung von IAS 17 als Finanzierungsleasing eingestuft wurden, blieben unverändert. Die Anforderungen von IFRS 16 wurden zum 1. Januar 2019 auf diese Leasingverträge angewandt. Bei Leasingverträgen, die zuvor als operatives Leasing klassifiziert waren, wurde ein Vermögenswert mit Nutzungsrecht verbucht, und zwar zu einem Betrag, der der Leasingverbindlichkeit entspricht, bereinigt um den Betrag aller vorausbezahlten oder aufgelaufenen Leasingzahlungen, die sich auf dieses Leasing beziehen. Die Gruppe nutzt die Wahlrechte für Leasingverträge, die zum Zeitpunkt des Beginns eine Leasinglaufzeit von 12 Monaten oder weniger haben und keine Kaufoption enthalten (kurzfristige Leasingverträge), sowie für Leasingverträge, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist (geringwertige Vermögenswerte). Leasingzahlungen für diese Arten von Verträgen werden weiterhin als übriger Betriebsaufwand verbucht. Zahlungen für Leasingverbindlichkeiten werden als Abschreibungen und Zinsaufwand verbucht. Der beim Übergang angewandte gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz (IBR) betrug 7,45 %. Die quantitativen Auswirkungen des Übergangs zu IFRS 16 auf die konsolidierte Bilanz zum 1. Januar 2019 sind in Anmerkung 22 detailliert angegeben. Precious Woods ist kein Leasinggeber, und auch Untervermietverhältnisse sind innerhalb der Gruppe nicht vorhanden.
- IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung – Diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Darstellung der Finanz- und Ertragslage der Gruppe.
wirksam für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2020:
Die Gruppe erwartet keine Auswirkungen auf die Darstellung der Finanz- und Ertragslage der Gruppe von neuen oder geänderten IFRS Standards oder Änderungen, welche am oder nach dem 1. Januar 2020 wirksam werden.
Die generellen Buchführungsgrundsätze sind folgende:
a. Währung
Die Buchhaltungen der Tochtergesellschaften werden in der legalen Währung jenes Landes, in dem sie tätig sind und welche ihre funktionale Währung ist, geführt. Fremdwährungstransaktionen werden zu dem am Transaktionstag gültigen Kurs in die funktionale Währung umgerechnet. Fremdwährungsgewinne und -verluste, die durch Fremdwährungstransaktionen und durch Umrechnung der in Fremdwährung bestehenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Jahresendkurs entstehen, werden erfolgswirksam erfasst. Die Währungsumrechnungstabelle ist in Anmerkung 31 enthalten.
Die Jahresrechnungen der Tochtergesellschaften werden von der jeweiligen funktionalen Währung in die Darstellungswährung (EUR) umgerechnet. Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden deshalb zu dem am Bilanzstichtag gültigen Wechselkurs umgerechnet. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen umgerechnet. Die Gesamtergebnisrechnung wird zum durchschnittlichen Jahreskurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis verbucht.
b. Wertminderungen von Vermögenswerten
Die Gruppe überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob es Anzeichen für Wertminderungen eines Vermögenswerts gibt. Eine solche Beurteilung erfolgt, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände auf eine mögliche Wertminderung hinweisen. Liegen solche Anzeichen vor, wird der erzielbare Betrag des betroffenen Vermögenswerts ermittelt. Wenn er keine Geldflüsse generiert, die weitgehend von anderen Vermögenswerten unabhängig sind, wird der erzielbare Betrag der kleinsten Gruppe von Vermögenswerten, für die unabhängige Geldflüsse identifiziert werden können, bestimmt. Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Verkaufskosten. Die Wertminderung wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Alle spezifischen Buchführungsgrundsätze sind anschliessend an die entsprechende Anmerkung auf den folgenden Seiten zu finden.