2. Genehmigtes Kapital
Am 16. Mai 2019 bewilligte die Generalversammlung ein genehmigtes Aktienkapital in der Höhe von CHF 1 000 000 (1 000 000 Aktien Nominalwert CHF 1.00) zu schaffen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis allerspätestens 15. Mai 2021 eine Kapitalerhöhung bis zum Höchstwert von CHF 1 000 000 durchzuführen, durch Ausgabe von höchstens 1 000 000 registrierten voll einbezahlten Aktien mit einem Nominalwert von CHF 1.00. Im Jahre 2019 wurde keine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital durchgeführt. Das genehmigte Aktienkapital weist per 31. Dezember 2019 eine Höhe von CHF 1 000 000 (1 000 000 Aktien Nominalwert CHF 1.00) aus.
Das genehmigte Aktienkapital verfällt am 15. Mai 2021.