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22. Leasing

Die Überleitung auf die neuen Leasingverbindlichkeiten per 31. Dezember ist wie folgt:

in Tausend EUR   1. Januar 2019
Minimale Leasingzahlungen für operative Leasings per 31. Dezember 2018   227
Ergänzung von operativen Leasings   415
Ausnahmeregelung    
für kurzfristige Leasings   –335
für geringwertige Leasings   –3
Diskontierungseffekt auf dem Grenzfremdkapitalzinssatz per 1. Januar 2019   –31
Zusätzlich anerkannte Leasingverbindlichkeiten basierend auf IFRS 16 per 1. Januar 2019   273
Verbindlichkeiten Finanzierungsleasing per 31. Dezember 2018   1 900
Total Leasingverbindlichkeiten per 1. Januar 2019   2 173
Leasing

Die Gruppe hat verschiedene Leasingverträge für Fahrzeuge und Maschinen abgeschlossen, mit Laufzeiten zwischen drei und vier Jahren.

Die Entwicklung der Leasingverbindlichkeiten ist wie folgt:

in Tausend EUR   2019   2018
Per 1. Januar   1 900   2 037
Anpassung aufgrund von IFRS 16   273  
Per 1. Januar (angepasst)   2 173  
Zugänge   1 514   1 082
Zunahme Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten   65  
Abgänge   –1 362   –1 219
Leasingzahlungen   –217  
Per 31. Dezember   2 173   1 900
Davon kurzfristig   776   1 065
Davon langfristig   1 397   835
Geleaste Vermögenswerte
in Tausend EUR   Geleaste Gebäude
und Einrichtungen
  Geleaste Sachanlagen
  Total
Per 31. Dezember 2018     2 559   2 559
Anpassung aufgrund von IFRS 16   131   500   631
Per 1. Januar 2019   131   3 059   3 190
Zugänge     1 166   1 166
Abschreibungen   –29   –1 077   –1 106
Währungseffekte     0   0
Per 31. Dezember 2019   102   3 148   3 250

Per 31. Dezember enthält der übrige Betriebsaufwand folgende Kosten in Bezug auf Leasingverträge:

in Tausend EUR   2019   2018
Aufwand für kurzfristige Leasings   335  
Aufwand für geringwertige Leasings   1  
Total operativer Leasingaufwand   336  
Buchführungsgrundsätze

Für den Übergang zu IFRS 16 wurde die modifizierte retrospektive Methode angewandt. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst, sondern werden weiterhin gemäss IAS 17 gezeigt. Für diese Leasingverträge wurden die Anforderungen von IFRS 16 ab 1. Januar 2019 angewendet.

Grundsätze ab 1. Januar 2019 (gemäss IFRS 16)

Jeder Vertrag muss bei Vertragsabschluss bewertet werden, unabhängig davon, ob er ein Leasing darstellt oder enthält. Dies ist dann gegeben, wenn der Vertrag das Recht überträgt, die Nutzung des identifizierten Vermögenswertes für den Zeitraum der Nutzung im Austausch gegen im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen zu kontrollieren. Precious Woods hat sich dafür entschieden, die Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverträge und Leasingverträge für geringwertige Vermögenswerte anzuwenden. Bei solchen Leasingverträgen wird kein Nutzungsrecht für Vermögenswerte und keine Leasingverbindlichkeit verbucht, stattdessen werden die Leasingzahlungen als übriger Betriebsaufwand verbucht.

Zu Vertragsbeginn wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der künftigen Leasingzahlungen während der festen Laufzeit des Leasingvertrags bewertet. Für die Abzinsungssätze werden Grenzfremdkapitalzinssätze verwendet. Das Nutzungsrecht entspricht anfänglich der Leasingverbindlichkeit zuzüglich aller anfänglichen direkten Kosten, Vorauszahlungen und Abbau- oder Entfernungskosten. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren Zeitraum aus Leasingdauer oder Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn am Ende der Leasingdauer das Eigentum an dem geleasten Vermögenswert auf den Leasingnehmer übertragen wird oder der Leasingnehmer mit angemessener Sicherheit die Kaufoption ausübt, dann muss das Nutzungsrecht gemäss der für Sachanlagen definierten Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Grundsätze bis 31. Dezember 2018 (gemäss IAS 17)

Leasing von Vermögensgegenständen, bei denen der Leasing­nehmer im Wesentlichen alle Vorteile und Risiken der Eigentümerschaft besitzt, wird als Finanzierungsleasing eingestuft. Finanzierungsleasinggeschäfte werden bei Leasingbeginn entweder zum Fair Value der geleasten Objekte bilanziert oder zum Barwert der minimalen Leasingzahlungen, falls dieser niedriger ist. Der geleaste Vermögenswert wird über den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer und Leasingvertragsdauer abgeschrieben. Die entsprechenden finanziellen Verpflichtungen sind in den Verbindlichkeiten enthalten. Das Leasing von Vermögensgegenständen, bei welchen alle Risiken und Vorteile der Eigentümerschaft effektiv vom Leasinggeber getragen und genutzt werden, wird als operatives Leasinggeschäft eingestuft. Anfallende Zahlungen werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gesamt­ergebnisrechnung erfasst.