22. Leasing
Die Überleitung auf die neuen Leasingverbindlichkeiten per 31. Dezember ist wie folgt:
in Tausend EUR | 1. Januar 2019 | |
---|---|---|
Minimale Leasingzahlungen für operative Leasings per 31. Dezember 2018 | 227 | |
Ergänzung von operativen Leasings | 415 | |
Ausnahmeregelung | ||
für kurzfristige Leasings | –335 | |
für geringwertige Leasings | –3 | |
Diskontierungseffekt auf dem Grenzfremdkapitalzinssatz per 1. Januar 2019 | –31 | |
Zusätzlich anerkannte Leasingverbindlichkeiten basierend auf IFRS 16 per 1. Januar 2019 | 273 | |
Verbindlichkeiten Finanzierungsleasing per 31. Dezember 2018 | 1 900 | |
Total Leasingverbindlichkeiten per 1. Januar 2019 | 2 173 |
Leasing
Die Gruppe hat verschiedene Leasingverträge für Fahrzeuge und Maschinen abgeschlossen, mit Laufzeiten zwischen drei und vier Jahren.
Die Entwicklung der Leasingverbindlichkeiten ist wie folgt:
in Tausend EUR | 2019 | 2018 | ||
---|---|---|---|---|
Per 1. Januar | 1 900 | 2 037 | ||
Anpassung aufgrund von IFRS 16 | 273 | – | ||
Per 1. Januar (angepasst) | 2 173 | – | ||
Zugänge | 1 514 | 1 082 | ||
Zunahme Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten | 65 | – | ||
Abgänge | –1 362 | –1 219 | ||
Leasingzahlungen | –217 | – | ||
Per 31. Dezember | 2 173 | 1 900 | ||
Davon kurzfristig | 776 | 1 065 | ||
Davon langfristig | 1 397 | 835 |
Geleaste Vermögenswerte
in Tausend EUR | Geleaste Gebäude und Einrichtungen |
Geleaste Sachanlagen |
Total |
|||
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Per 31. Dezember 2018 | – | 2 559 | 2 559 | |||
Anpassung aufgrund von IFRS 16 | 131 | 500 | 631 | |||
Per 1. Januar 2019 | 131 | 3 059 | 3 190 | |||
Zugänge | – | 1 166 | 1 166 | |||
Abschreibungen | –29 | –1 077 | –1 106 | |||
Währungseffekte | – | 0 | 0 | |||
Per 31. Dezember 2019 | 102 | 3 148 | 3 250 |
Per 31. Dezember enthält der übrige Betriebsaufwand folgende Kosten in Bezug auf Leasingverträge:
in Tausend EUR | 2019 | 2018 | ||
---|---|---|---|---|
Aufwand für kurzfristige Leasings | 335 | – | ||
Aufwand für geringwertige Leasings | 1 | – | ||
Total operativer Leasingaufwand | 336 | – |
Buchführungsgrundsätze
Für den Übergang zu IFRS 16 wurde die modifizierte retrospektive Methode angewandt. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst, sondern werden weiterhin gemäss IAS 17 gezeigt. Für diese Leasingverträge wurden die Anforderungen von IFRS 16 ab 1. Januar 2019 angewendet.
Grundsätze ab 1. Januar 2019 (gemäss IFRS 16)
Jeder Vertrag muss bei Vertragsabschluss bewertet werden, unabhängig davon, ob er ein Leasing darstellt oder enthält. Dies ist dann gegeben, wenn der Vertrag das Recht überträgt, die Nutzung des identifizierten Vermögenswertes für den Zeitraum der Nutzung im Austausch gegen im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen zu kontrollieren. Precious Woods hat sich dafür entschieden, die Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverträge und Leasingverträge für geringwertige Vermögenswerte anzuwenden. Bei solchen Leasingverträgen wird kein Nutzungsrecht für Vermögenswerte und keine Leasingverbindlichkeit verbucht, stattdessen werden die Leasingzahlungen als übriger Betriebsaufwand verbucht.
Zu Vertragsbeginn wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der künftigen Leasingzahlungen während der festen Laufzeit des Leasingvertrags bewertet. Für die Abzinsungssätze werden Grenzfremdkapitalzinssätze verwendet. Das Nutzungsrecht entspricht anfänglich der Leasingverbindlichkeit zuzüglich aller anfänglichen direkten Kosten, Vorauszahlungen und Abbau- oder Entfernungskosten. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren Zeitraum aus Leasingdauer oder Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn am Ende der Leasingdauer das Eigentum an dem geleasten Vermögenswert auf den Leasingnehmer übertragen wird oder der Leasingnehmer mit angemessener Sicherheit die Kaufoption ausübt, dann muss das Nutzungsrecht gemäss der für Sachanlagen definierten Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Grundsätze bis 31. Dezember 2018 (gemäss IAS 17)
Leasing von Vermögensgegenständen, bei denen der Leasingnehmer im Wesentlichen alle Vorteile und Risiken der Eigentümerschaft besitzt, wird als Finanzierungsleasing eingestuft. Finanzierungsleasinggeschäfte werden bei Leasingbeginn entweder zum Fair Value der geleasten Objekte bilanziert oder zum Barwert der minimalen Leasingzahlungen, falls dieser niedriger ist. Der geleaste Vermögenswert wird über den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer und Leasingvertragsdauer abgeschrieben. Die entsprechenden finanziellen Verpflichtungen sind in den Verbindlichkeiten enthalten. Das Leasing von Vermögensgegenständen, bei welchen alle Risiken und Vorteile der Eigentümerschaft effektiv vom Leasinggeber getragen und genutzt werden, wird als operatives Leasinggeschäft eingestuft. Anfallende Zahlungen werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.