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21. Leasing

Die Gruppe hat verschiedene Leasingverträge für Fahrzeuge und Maschinen abgeschlossen, mit Laufzeiten zwischen drei und vier Jahren.

Die Entwicklung der Leasingverbindlichkeiten ist wie folgt:

in Tausend EUR   2021   2020
Per 1. Januar   2 350   2 173
Zugänge   710   1 592
Zinsaufwand   142   127
Rücknahme   –999   –596
Tilgungszahlungen   –415   –942
Währungseffekte   14   –4
Per 31. Dezember   1 802   2 350
Davon kurzfristig   913   1 108
Davon langfristig   889   1 242
Geleaste Vermögenswerte
in Tausend EUR   Geleaste
Gebäude und
Einrichtungen
  Geleaste
Maschinen
und Fahrzeuge
  Total
Per 1. Januar 2020   102   3 148   3 250
Zugänge   407   1 185   1 592
Abschreibungen   –70   –1 281   –1 351
Abgänge     –71   –71
Währungseffekte   –5   0   –4
Per 31. Dezember 2020   434   2 981   3 415
 
Zugänge   73   637   710
Reklassifizierung zu Sachanlagen (ausgeübte Kaufoptionen)       –837   –837
Abschreibungen   –134   –1 344   –1 478
Währungseffekte   13   0   13
Per 31. Dezember 2021   386   1 437   1 823

Per 31. Dezember enthält der übrige Betriebsaufwand folgende Kosten in Bezug auf Leasingverträge:

in Tausend EUR   2021   2020
Aufwand für kurzfristige Leasings   258   330
Aufwand für geringwertige Leasings   3   1
Total operativer Leasingaufwand   261   331
Buchführungsgrundsätze

Jeder Vertrag wird bei Vertragsabschluss bewertet, unabhängig davon, ob er ein Leasing darstellt oder enthält. Dies ist dann gegeben, wenn der Vertrag das Recht überträgt, die Nutzung des identifizierten Vermögenswertes für den Zeitraum der Nutzung im Austausch gegen im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen zu kontrollieren. Precious Woods hat sich dafür entschieden, die Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverträge und Leasingverträge für geringwertige Vermögenswerte anzuwenden. Bei solchen Leasingverträgen wird kein Nutzungsrecht für Vermögenswerte und keine Leasingverbindlichkeit verbucht, stattdessen werden die Leasingzahlungen als übriger Betriebsaufwand verbucht.

Zu Vertragsbeginn wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der künftigen Leasingzahlungen, welche während der Laufzeit des Leasingvertrags zu leisten sind, bewertet. Für die Abzinsungssätze werden Grenzfremdkapitalzinssätze verwendet. Das Nutzungsrecht entspricht anfänglich der Leasingverbindlichkeit zuzüglich aller anfänglichen direkten Kosten, Vorauszahlungen und Abbau- oder Entfernungskosten. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren Zeitraum aus Leasingdauer oder Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn am Ende der Leasingdauer das Eigentum an dem geleasten Vermögenswert auf den Leasingnehmer übertragen wird oder der Leasingnehmer mit angemessener Sicherheit die Kaufoption ausübt, dann muss das Nutzungsrecht gemäss der für Sachanlagen definierten Nutzungsdauer abgeschrieben werden.