2. Genehmigtes Kapital
Am 27. Mai 2021 bewilligte die Generalversammlung ein genehmigtes Aktienkapital in der Höhe von CHF 1 000 000 (1 000 000 Aktien Nominalwert CHF 1.00) zu schaffen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis allerspätestens 19. Mai 2023 eine Kapitalerhöhung bis zum Höchstwert von CHF 1 000 000 durchzuführen, durch Ausgabe von höchstens 1 000 000 registrierten voll einbezahlten Aktien mit einem Nominalwert von CHF 1.00. Im Jahre 2021 wurde keine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital durchgeführt. Das genehmigte Aktienkapital weist per 31. Dezember 2021 eine Höhe von CHF 1 000 000 (1 000 000 Aktien Nominalwert CHF 1.00) aus.
Das genehmigte Aktienkapital verfällt am 19. Mai 2023.